Bei der polizeilichen Befragung vom 13. August 2018 betreffend die Fahrt mit dem gestohlenen Personenwagen gab er zu Protokoll, sich wegen des Einflusses von Alkohol und Xanax an nichts mehr erinnern zu können. Auf einer Skala von 1-10 würde er seinen Alkoholpegel auf Stufe 10 ansetzen (Ordner MäV, Fasz. 5, S. 7 der EV). Der Beschwerdeführer hat zwar keine Gewalt- oder Sexualdelikte begangen. Trotzdem muss ernsthaft befürchtet werden, dass er für die Gesellschaft ein Risiko darstellt.