Erst als die Gutachtenseröffnung näher rückte, sei er instabiler geworden und habe sich sehr auf eine Anschlusslösung ausserhalb des MZU eingestellt. Die Sachverständige kam dann auch zum Schluss, dass im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung die Rückfallprognose ohne jegliche Massnahme gemäss klinischem Eindruck als günstiger zu beurteilen sei (S. 52 Zusatzgutachten). Die Entwicklung sei insbesondere auf die begonnene Nachreifung seiner Persönlichkeit und die Abkehr von delinquentem Verhaltensweisen im Massnahmeverlauf zurück zu führen, zumal sich keine Progredienz hin zu Gewaltdelikten annehmen lasse.