f. Dem Abschlussbericht des MZU kann entnommen werden, dass A.________ bis zur Gutachtenseröffnung einen deutlichen Wandel vollzogen habe (S. 31 Abschlussbericht). Er habe sich verbindlich in der Zusammenarbeit gezeigt und sei differenzierter, offener und vor allem reifer erlebt worden. Die ihm aufgetragenen Arbeiten habe er zuverlässig erledigt. Es sei ihm gelungen, seine Motivation und Leistung aufrecht zu erhalten. Erst als die Gutachtenseröffnung näher rückte, sei er instabiler geworden und habe sich sehr auf eine Anschlusslösung ausserhalb des MZU eingestellt.