d. Nach nur 3 Tagen entzog sich A.________ der stationären Unterbringung bereits wieder durch Flucht (zunächst für 2.5 Wochen, nach seiner Rückführung am 09.05.2017 und nur 6 Tagen Aufenthalt in Neuhof schliesslich für über einen Monat), worauf er erneut in Sicherungshaft genommen und am 10.07.2017 auf die geschlossene Gruppe zurück versetzt werden musste.