c. Am 17.01.2017 wurde A.________ in das Jugendheim C.________ versetzt, wo er sich zunächst für die Dauer von 3 Monaten auf der geschlossenen Wohngruppe aufhalten musste. Auf der geschlossenen Wohngruppe hat er sich angepasst verhalten und sich in die Jugendgruppeintegriert (S. 15 Zusatzbegutachtung). Er hielt sich auch an die vorhandenen Regeln und Strukturen und zeigte gegenüber den Sozialpädagogen ein adäquates, altersentsprechendes Verhalten. In den Gruppensitzungen und Einzelgesprächen habe er sich reflektiert und hilfsbereit gezeigt. Auch im Ausbildungsbereich habe er Freude und Motivation für die Arbeit mit Holz gezeigt.