Zusammenfassend wurde „zum jetzigen Zeitpunkt" eine offene, stationäre Unterbringung empfohlen und als ausreichend erachtet (S. 65 Gutachten). Ohne jegliche weiterführenden Massnahmen müsse aber nebst dem moderat bis deutlich erhöhten Risiko für neue Straftaten von erschwerten Bedingungen für eine erfolgreiche soziale und berufliche Integration ausgegangen werden.