In der Zeit vom 25.01.2016 bis zum 03.07.2016 war A.________ (vorsorglich) im E.________ untergebracht und wurde begutachtet. Der Sachverständige kam zum Schluss, dass bei A.________ ein moderat bis deutlich erhöhtes Risiko für strafbare Handlungen bestehe, wobei sich neben der bereits fortgeschrittenen, nicht gewalttätigen Delinquenz, Umfeld bezogene und auch individuelle Risikofaktoren mit einer relativ breiten Problemverbreitung moderater Ausprägung als legal prognostisch besonders gewichtig herausstellen würden (S. 58 Gutachten).