Es seien durch die Jugendanwaltschaft bisher mit Engagement viele Varianten geprüft worden, die aber alle gescheitert seien. Die Möglichkeit eines ambulanten Settings sei bisher nicht in Betracht gezogen worden. Der Leidensdruck des Beschwerdeführers sei gross. Er wäre sogar bereit, eine Rückreise in den Kosovo auf sich zu nehmen. Er wäre sich bewusst, dass dies folgende Konsequenzen hätte: Verlust des Aufenthaltsrechtes in der Schweiz; Einreisesperre während mehrerer Jahren; Trennung von den Eltern; Trennung von der Freundin; ethnische Schwierigkeiten; rein praktische Herausforderungen.