Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 25. Oktober 2018 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 12. Oktober 2018 der Jugendanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau sei aufzuheben. 2. Die Massnahme sei abzubrechen und es sei der Beschwerdeführer in Freiheit zu versetzen. 3. Eventuell: Der Beschuldigte sei zur Vorbereitung der Ausreise in den Kosovo in Freiheit zu versetzen. 4. Subeventuell: Die Vorbereitungen zur Ausreise in den Kosovo seien zu veranlassen.