Sie wirft ihm vor, Hirnscans ihres Vaters verschwinden gelassen zu haben, Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Vater verletzt zu haben und allgemein Patienten krank zu machen. Im zweiten Schreiben (BM 18 39509) fordert sie von einer Gruppe von „Verschwörern" „Schuldannahme, -übernahme, und -anerkennung, Genugtuung und Wiedergutmachung". Im dritten Schreiben (BM 18 43077) beschuldigt sie Dr. C.________, sie „im Schosse [ihrer] Mutter mit Gelbkörper-Spritzen krankgespritzt" zu haben. Gemäss Art. 310 Abs. 1 Bst.