_, weitere Personalien unbekannt, (nachfolgend: Beschuldigter 3) wegen schwerer Körperverletzung nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 2018 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die angezeigten Personen an die Hand zu nehmen. Am 29. Oktober 2018 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten. Diese ging innert Frist ein. Am 1., 2., 3. und 5. November 2018 reichte die Beschwerdeführerin weitere Eingaben ein.