1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das Schreiben (bzw. die Verfügung) der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 10. Oktober 2018 betreffend Nichteintreten auf das Gesuch um Freigabe bzw. Wiedererwägung wird aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wird angewiesen, das Gesuch materiell zu behandeln. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen, sofern diese nicht gegenstandlos geworden ist bzw. soweit auf diese eingetreten werden kann.