Per Anfang November 2018 stand – unter Berücksichtigung der erfolgten Einzahlung und der am 24. Oktober 2018 à conto Hypothek und Amortisation freigegebenen CHF 28‘000.00 – noch ein Betrag von CHF 6‘842.80 offen (Schreiben der Staatsanwaltschaft an den amtlichen Verteidiger vom 5. November 2018). Durch Einsetzung der vom Beschwerdeführer zurückbehaltenen Differenz von CHF 9‘000.00 (CHF 37‘000.00 – CHF 28‘000.00) hätte diese offene Forderung der M.________-Bank beglichen werden können. Dass der Beschwerdeführer diesen Betrag zwischenzeitlich für Steuerforderungen verwendet hat, kann nicht gehört werden.