Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, sind die durch die Erhöhung der Hypothek erlangten liquiden Mittel von insgesamt CHF 37'000.00 vollumfänglich (und nicht nur im Umfang von CHF 28‘000.00) zur Bezahlung der fälligen Forderungen betreffend Hypothekarzinse und Amortisation seiner Wohnliegenschaft einzusetzen. Per Anfang November 2018 stand – unter Berücksichtigung der erfolgten Einzahlung und der am 24. Oktober 2018 à conto Hypothek und Amortisation freigegebenen CHF 28‘000.00 – noch ein Betrag von CHF 6‘842.80 offen (Schreiben der Staatsanwaltschaft an den amtlichen Verteidiger vom 5. November 2018).