Da die Staatsanwaltschaft für diesen Fall lediglich die Prüfung der Freigabe des für das 2. Quartal geschuldeten Betrags in Aussicht gestellt hat, ist nicht zu beanstanden, dass sie den diesbezüglichen Betrag nicht ohne Weiteres umgehend freigegeben hat. Zudem ist auch der mittlerweile ergangene negative Bescheid der Staatsanwaltschaft rechtlich zulässig und die diesbezüglich erfolgte Begründung nicht zu beanstanden.