8 thekarschuld beschlagnahmen werde, wenn der Beschwerdeführer seinen finanziellen Verpflichtungen künftig nicht nachkommen sollte. Dieses «angedrohte» Vorgehen hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile umgesetzt, worauf der Beschwerdeführer erneut an die Beschwerdekammer gelangt ist. Das entsprechende Verfahren BK 18 537 ist noch hängig und hier nicht weiter relevant.