5.2 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei der Ersatzforderungsbeschlagnahme gemäss Art. 71 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung das Existenzminimum zu berücksichtigen. Der von einer Ersatzbeschlagnahme Betroffene kann sich somit auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung berufen. Dieser ist anhand der Grundsätze zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu konkretisieren (zum Ganzen BGE 141 IV 360 [Pra 105 Nr. 19] und Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 257 vom 15. Dezember 2016).