Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die verlangten CHF 16‘841.90 nicht freigeben werde (Schreiben der Staatsanwaltschaft an den amtlichen Verteidiger vom 24. Oktober 2018). Da der Beschwerdeführer mit dem Beschwerdeverfahren nicht nur einen Entscheid der Staatsanwaltschaft anstrengt, sondern die Freigabe von CHF 16‘841.90 für die Begleichung der Hypothekarschuld für das 2. Quartal 2018 verlangt, ist nachfolgend zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft die Freigabe zu Recht verweigert hat oder nicht.