Mit Schreiben vom 19. September 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft einen Beleg für die – bereits am 7. September 2018 erfolgte – Überweisung von CHF 28‘000.00 ab seinem Konto bei der N.________-Bank auf eines der Konten bei der M.________-Bank ein. Gleichzeitig führte er aus, dass dieser Betrag einerseits zur Deckung der Hypothekarschuld für das 3. Quartal dienen, andererseits als Anzahlung an die per Ende Jahr fällige Amortisation im Umfang von CHF 100‘000.00 verstanden werden soll. Ferner verlangte er die Freigabe der angeblich zugesicherten CHF 16‘841.90 für die Hypothekarschuld für das 2. Quartal.