Die Staatsanwaltschaft lehnte das Begehren am 28. August 2018 mit der Begründung ab, dass Hypotheken und Amortisationen aus den laufenden Einkünften zu begleichen seien. Weiter wies sie darauf hin, dass eine teilweise Beschlagnahmung der monatlichen Pensionskassenrente zum Zweck der Bezahlung der Hypo-