5 Statt der ursprünglichen Werte wären nur noch Surrogate vorhanden, über deren Schicksal zu einem späteren Zeitpunkt befunden würde. Dass der Beschwerdeführer gegen die ursprüngliche Beschlagnahmeverfügung innert Frist keine Beschwerde erhoben hat, obschon ihm anlässlich der Einvernahme vom 5. Juli 2018 gesagt worden war, dass eine vorzeitige Verwertung in Erwägung gezogen würde, ändert nichts an dieser Folgerung.