Somit ist im Fall einer beabsichtigten vorzeitigen Verwertung nicht weiter erstaunlich, wenn die betroffene Person die Überprüfung der Voraussetzungen der Beschlagnahme verlangt, sei dies durch Einreichung eines förmlichen Wiederwägungsgesuchs oder – wie hier – dadurch, dass sie im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs die Herausgabe anstelle der vorzeitigen Verwertung verlangt. Immerhin ändern sich mit einem Verkauf der beschlagnahmten Gegenstände doch die bisherigen tatsächlichen Verhältnisse.