4 neten Beschlagnahme dahinfallen, etwa indem sich der Tatverdacht zerstreut, die mit der Beschlagnahme angestrebten Ziele durch mildere Massnahmen erreicht werden können oder die Bedeutung der Straftat die Beschlagnahme nicht mehr rechtfertigt. Bringt der Betroffene eine derartige Änderung der Umstände im Rahmen eines Wiedererwägungsgesuchs vor, sind die Strafbehörden zur Anhandnahme und Prüfung des Gesuchs verpflichtet. 3.2