Zur beabsichtigten vorzeitigen Verwertung machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Dagegen sowie gegen die mehrmals beantragte, aber nicht erfolgte Freigabe von CHF 16‘841.90 und CHF 28‘000.00 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. Oktober 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde ein. Konkret stellte er folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern Mittelland, vom 10. Oktober 2018 sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen;