Somit erscheint es den BVD angezeigt, Herrn A.________ per September 2018 bedingt zu entlassen, wobei ein enges Betreuungskonzept unerlässlich ist und die mögliche Probezeit von 5 Jahren voll auszuschöpfen ist.). Sogar die Vollzugsplanung für die bedingte Entlassung war bereits angedacht und wird nun sicher in der einen oder anderen Form genutzt werden können (siehe Akten ASMV pag. 2011 mittig [Probezeit 5 Jahre, Bewährungshilfe, ambulante Therapie etc.]). Im Übrigen sei angemerkt, dass die Ko- Fako nicht einmal die Voraussetzungen für ein WAEX als erfüllt ansah (Akten ASMV pag. 2037), die BVD dieses aber dennoch – sogar mit eigener Wohnung und unter Abkoppelung von der JVA J._____