Die Staatsanwaltschaft behauptet zwar, bei einer bedingten Entlassung müsste das Setting gelockert werden. Inwiefern dies jedoch so sein soll, hat sie nicht ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich. Auch Gerätekontrollen sind eindeutig möglich (Urteil des Bundesgericht 6B_173/2018 vom 5. Juli 2018 E. 3). Wie der Verurteilte ausführen liess, wollten die BVD ihn im März 2018 per September 2018 bedingt entlassen. Sie taten dies bloss deshalb nicht, weil es die KoFako mit Schreiben vom 23. Mai 2018 als verfrüht ansah (siehe Akten ASMV pag. 2011 oben: Somit erscheint es den BVD angezeigt, Herrn A._____