21 datiert vom Herbst 2016. Der Verurteilte erhob gegen den Strafbefehl vom 7. März 2018 wegen Pornografie Einsprache. Der Termin für die Hauptverhandlung war am 18. Dezember 2018 noch nicht angesetzt. Die Modalitäten der bedingten Entlassung werden durch die Vollzugsbehörde festzulegen sein. Diese wird dabei freilich die besonderen Umstände des Verfahrens – die bedingte Entlassung wird wie gesehen mit grosser Wahrscheinlichkeit vor Abschluss der Therapie erfolgen – zu berücksichtigen haben.