Nicht diskutiert wird der Bestand der Massnahme (an sich), diese dauert auch nach einer bedingten Entlassung fort […].). In diesem Sinne ist die mit Urteil des Kreisgerichts V Burgdorf-Fraubrunnen vom 11. März 2005 angeordnete und mit Beschluss des Regionalgericht Emmental- Oberaargau vom 20. Februar 2017 letztmals rechtskräftig verlängerte stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB ab dem 1. Oktober 2018 bis zum 31. März 2019 zu verlängern. Daran vermag im Übrigen das vor dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland hängige Verfahren PEN 18 496 nichts zu ändern. Der angebliche Vorfall