Eine gewisse kurze Verlängerung erlaubt es auch, die bedingte Entlassung zu planen und die notwendigen Weisungen zu erlassen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Rückversetzungen aus dem WAEX und gestützt auf die Ausführungen des Sachverständigen erscheint es – wie bereits die Vorinstanz erkannte – als gerechtfertigt und verhältnismässig, die stationäre Massnahme bis am 31. März 2019 zu verlängern. Nach Ablauf dieser Dauer wird sich der Verurteilte – bei weiterhin positivem Verlauf – seit ca. 1.5 Jahre im WAEX befinden; davon ein knappes Jahr in einer eigenen Wohnung.