davon ca. sieben Monate in einer eigenen Wohnung. Die konkrete Ausgestaltung der stationären Massnahme unterscheidet sich aktuell kaum bzw. nicht von einem Setting, wie es sich nach einer bedingten Entlassung mit entsprechenden Weisungen darstellen würde. Wie der Sachverständige ausführte, hat der Druck der stationären Massnahme in letzter Zeit zu Therapieerfolgen geführt. Das Wissen um eine umgehende Rückversetzung bei Bedarf kann für den weiteren Therapieverlauf förderlich sein. Eine gewisse kurze Verlängerung erlaubt es auch, die bedingte Entlassung zu planen und die notwendigen Weisungen zu erlassen.