Zusammenfassend ist – vorab gestützt auf die schlüssigen Ausführungen des Sachverständigen und des FPD – das Aufrechterhalten des aktuellen Settings für die weitere Therapie und zur Festigung der positiven Entwicklung erforderlich. Auf die Frage, ob allenfalls in zeitlicher Hinsicht ein milderes Mittel – konkret eine bedingte Entlassung mit entsprechenden Weisungen – vorhanden ist und ausreichen würde, ist nachfolgend zu prüfen.