Entsprechend sei der Sachverständige der Auffassung, es brauche eine stationäre Massnahme, damit der Verurteilte in einen geschützten Rahmen zurückgehen könne, wenn es notwendig sei (Akten Vorinstanz pag. 139). Der FPD empfiehlt unabhängig davon, ob der Verurteilte bedingt entlassen wird, das aktuelle Setting aufrecht zu erhalten (Akten Vorinstanz pag. 80; Akten Beschwerdekammer pag. 147). Zusammenfassend ist – vorab gestützt auf die schlüssigen Ausführungen des Sachverständigen und des FPD – das Aufrechterhalten des aktuellen Settings für die weitere Therapie und zur Festigung der positiven Entwicklung erforderlich.