_ erkennt zu Recht weiterhin einen langfristigen Behandlungsbedarf. Zwar scheine der Verurteilte in der Lage, im aktuellen WAEX die Anforderungen an ein eigenverantwortliches Risikomanagement zu erfüllen. Es sei allerdings noch eine wenig gefestigte Gesamtsituation zu sehen. Es bestünden Zweifel, ob ein freiwilliger Rahmen ausreiche, den positiven Verlauf so fortzusetzen, zumal der Verurteilte diesbezüglich selbstkritische Anmerkungen gemacht habe.