3.3.4 Zur Frage der Massnahmenerforderlichkeit a) Grundlagen Eine Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme hat zu unterbleiben, wenn eine gleichermassen geeignete, aber (in sachlicher, zeitlicher, räumlicher Weise) mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_63/2013 vom 4. März 2013 E. 3.2.1). b) Würdigung Zur Erforderlichkeit in sachlicher Hinsicht kann vorab auf die Ausführungen zur Legalprognose verwiesen werden. Dr. med. E.________ erkennt zu Recht weiterhin einen langfristigen Behandlungsbedarf.