Abgesehen von der Beurteilung der KoFako wird allseitig die Ansicht vertreten, der Verurteilte habe seit der letzten Verlängerung eine (sehr) positive Entwicklung durchgemacht. Basierend darauf besteht eine stark verbesserte Behandelbarkeit des Verurteilten (siehe insbesondere auch Akten Be- 16 schwerdekammer pag. 143). Die KoFako schätzt die Situation zwar nicht derart optimistisch ein, geht aber – übereinstimmend mit allen Institutionen – davon aus, dass die Massnahme weiterhin geeignet ist, den Risikofaktoren entgegenzuwirken.