Deswegen ist der Verurteilte jeweils innerhalb der Progressionsstufe des WAEX gescheitert. Nach einem derart schwierigen Verlauf bedarf der erst vor kur- 15 zem erfolgte «Turnaround» noch einer etwas längeren Beobachtung und Festigung (innerhalb der stationären Massnahme), bevor er als nachhaltig erachtet werden kann. Die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen besteht nach wie vor und dem Verurteilten kann noch keine günstige Prognose gestellt werden. Die Voraussetzungen einer bedingten Entlassung liegen Stand heute (18. Dezember 2018) noch nicht vor.