Gleichzeitig hat sich die Rückfallgefahr noch nicht stark vermindert. Der Gutachter weist nachvollziehbar darauf hin, dass die neusten Behandlungserfolge noch kaum als gefestigt bezeichnet werden können. Wie er zudem überzeugend vorgebracht hat und auch von der Staatsanwaltschaft geltend gemacht worden ist, haben sich im Verlauf der Massnahme verschiedentlich schon scheinbare Behandlungserfolge verzeichnet, die sich dann jedoch als nicht tragfähig heraus gestellt haben. Deswegen ist der Verurteilte jeweils innerhalb der Progressionsstufe des WAEX gescheitert.