Es vermag deshalb nicht zu erstaunen, dass sich die Rückfallrisiken aus fachlicher Sicht noch nicht deutlich verringert haben. Es ist aber den schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen zuzustimmen, wonach der Verlauf seit der letzten Begutachtung unerwartet positiv ist (Akten Vorinstanz pag. 124). Dies ist ein Verdienst des Verurteilten, der nun ernsthaft bereit war respektive ist, an sich zu arbeiten. Seit der letztmaligen Verlängerung der Massnahme ist es zudem zu keinen Verstössen von Seiten des Verurteilten mehr gekommen. Gleichzeitig hat sich die Rückfallgefahr noch nicht stark vermindert.