14 3.3.2 Zur Legalprognose a) Grundlagen Die bedingte Entlassung hängt von einer günstigen Prognose ab (vgl. HUG, in: OFK StGB, 20. Aufl. 2018, N. 2 zu Art. 62 StGB). Massstab für die Beurteilung ist die Frage, ob die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen besteht, d.h. ob sich der Betroffene in Freiheit bewähren wird (HEER, a.a.O., N. 23 zu Art. 62 StGB). In der Praxis ist neben der Beurteilung des aktuellen psychischen Gesundheitszustands insbesondere die Frage von Bedeutung, wie sich die Situation des Betroffenen in Freiheit präsentieren würde.