Er würde die bisherige Form der Therapie weiterführen, das sei selbstverständlich. Die Massnahmenverlängerung sollte seiner Meinung nach noch so lange dauern, wie es im letzten Beschluss entschieden worden sei, damit es einen sauberen Übergang gebe (siehe zum Ganzen Akten Beschwerdekammer pag. 179 ff.). Insgesamt machte der Verurteilte auf die Beschwerdekammer einen guten Eindruck. Er scheint zu wissen, was er für seine Zukunft will. Er hat Ansprüche an sich selber, was positiv ist.