Der Zweck sei die weitere Beobachtung. Dr. med. E.________ habe die Möglichkeit einer Therapie im Jahr 2017 falsch eingeschätzt, was heute aber unwesentlich sei. Auch er sei heute positiver eingestellt. Der Verurteilte selber führte anlässlich der oberinstanzlichen Befragung im Wesentlichen Folgendes aus: Es gehe ihm gut. Der Therapiebericht des FPD vom 22. November 2018 sei zutreffend. Er habe viel mit der Arbeit zu tun und dabei Unterstützung des Chefs. Er sei gut integriert im Betrieb. Er wohne jetzt in der eigenen Wohnung. Das habe Ruhe in sein Leben gebracht. Der Freundeskreis habe sich erweitert.