Er sei seit Mai 2018 in der eigenen Wohnung. Es brauche eine längere Bewährungszeit. Die BVD sehe das Setting entgegen der Auffassung der KoFaKo als gut an. Es brauche eine sorgfältige Planung der bedingten Entlassung. Dies könne nicht in drei Monaten erfolgen. Es sei fraglich, ob die Einzelheiten des jetzigen Settings bei einer bedingten Entlassung weitergeführt werden könnten, dies z.B. bezüglich der Gerätekontrolle. Auch seien die Reaktionsmöglichkeiten der BVD geringer und schwieriger. Die Reaktionen nach einer bedingten Entlassung wären einschneidender. Während der Massnahme könne das Setting leicht angepasst werden.