Es sei gesetzeswidrig, die Massnahme in drei Monaten nur aufgrund der Zeitdauer abzubrechen. Dieser Auffassung sei auch der Sachverständige. Zunächst seien die Lockerungsstufen vollständig zu durchlaufen und die Therapie abzuschliessen. Dies könne zwar auch ambulant mit Weisungen erfolgen, doch sei es nicht Sinn und Zweck einer Massnahme, diese zu früh abzubrechen. Der Verurteilte sei drei Mal aus dem WAEX zurückversetzt worden. Erst seit zwei Jahren erweise sich die Therapie als positiv. Der Verurteilte erscheine nun bereit für das WAEX. Er mache Fortschritte, was erfreulich sei. Er sei seit Mai 2018 in der eigenen Wohnung.