Ob eine bedingte Entlassung möglich sei, sei von der Justiz zu beurteilen. Im Therapiebericht des FPD vom 28. November 2018 stehe dies zwar auch. Dennoch gebe der FPD eine Empfehlung für eine bedingte Entlassung ab. Es sei nicht an den Therapeuten zu bestimmen, wie es weitergehe. Diese Aussage sei eine unaufgeforderte Stellungnahme pro bedingte Entlassung gewesen. Der FPD erwähne in seinem aktuellen Bericht mit keinem Wort das Ergänzungsgutachten vom September 2018, was problematisch sei. Damit fehle dem Bericht eine relevante Entscheidgrundlage und er sei mit Vorsicht zu würdigen. Ausserdem komme der Bericht von der Therapiestelle, sei also nicht objektiv.