Das Rückfallrisiko werde von Dr. med. E.________ noch als moderat/mittel (betr. sexuelle Handlungen mit Kindern) bzw. hoch (betr. illegaler Pornographie) angesehen. Eine Verlängerung sei verhältnismässig, zumal sich der Verurteilte in der Progressionsstufe des WAEX befinde, wo die Massnahme nicht mehr allzu stark in die persönliche Freiheit eingreife. Nach Ansicht der BVD sollten für einen erfolgreichen Abschluss des WAEX bei weiterem positivem Massnahmenverlauf zwei Jahre genügen. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte die Staatsanwaltschaft was folgt: Ob eine bedingte Entlassung möglich sei, sei von der Justiz zu beurteilen.