Es brauche – angesichts des problematischen, langjährigen Massnahmenvollzugs – unbedingt eine längere Zeitdauer, um sicherzustellen, dass das Umdenken nachhaltig sei, damit weitere Therapiefortschritte und Fortschritte im Alltag erzielt und erprobt werden könnten. Die BVD seien der Auffassung, dass der Beschluss, die Massnahme nur um ein halbes Jahr zu verlängern, kein gangbarer Weg sei. Sie hätten eine Stellungnahme eingereicht, welche der Beschwerde beiliege (vgl. Akten Beschwerdekammer pag.