3. Rechtliche Beurteilung 3.1 Vorbringen Staatsanwaltschaft als Beschwerdeführerin Die Staatsanwaltschaft vertritt in der Beschwerdebegründung die Auffassung, das gegenwärtige Setting müsse fortgeführt werden. Aufgrund der Vorgeschichte – schwieriger Massnahmenverlauf mit wiederholten Rückfällen, geringe Therapiefortschritte bis Ende 2016 – müsse langsam vorgegangen werden und brauche es ein 9 Maximum an Hilfe und ein Maximum an Überwachung.