Der FPD erachte eine therapeutische Weiterbehandlung des Verurteilten auch nach der bedingten Entlassung – während der Probezeit – als notwendig. Seit der kurzen Zeit der letzten Berichterstattung hätten sich die Therapieziele nicht geändert. Der Vollständigkeit halber seien sie noch einmal erwähnt. Es handle sich um typische Therapieziele, die in einem ambulanten Setting nach einer langen stationären therapeutischen Massnahme Thema würden. Sie könnten ohne weiteres während einer bedingten Entlassung angegangen werden: Weiterhin offene Thematisierung der Sexualität durch den Patienten; psychoedukatives Angehen der Sexualität;