Somit könne von einem eindeutigen Behandlungserfolg gesprochen werden. Die Evaluation mit der Therapie-Beurteilungsskala-10 zeige, dass der Verurteilte therapeutisch gut beeinflussbar sei. Auch zum heutigen Zeitpunkt sei eine eindeutige Motivation zu erkennen, die langdauernde Massnahme positiv beenden zu wollen. Deshalb beurteile der FPD die therapeutische Beeinflussbarkeit positiver als Dr. med. E.________ im Gutachten vom 6. Januar 2017. Der FPD erachte eine therapeutische Weiterbehandlung des Verurteilten auch nach der bedingten Entlassung – während der Probezeit – als notwendig.