Auch zeige die Erfahrung, dass lang Inhaftierte bei den ersten Kontakten mit dem Internet Schwierigkeiten mit einem angemessenen Umgang von Internetpornographie und Kontaktseiten hätten. Der Verurteilte sei sich bewusst, dass das Betrachten von grenznahen Bildern nicht gut gewesen sei. Unterdessen habe er einen grossen Respekt vor pornographischen Bildern. Auch gelte es Rechnung zu tragen, dass das Betrachten der grenznahen sexuellen Bilder vor zwei Jahren erfolgt sei. Während der letzten zwei Jahre seien keine Verstösse zu verzeichnen. Im Weiteren wird im Bericht ausgeführt, die Abkoppelung von der JVA J.________ sei aus therapeutischer Sicht gut gelungen.